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Ein weiterer “döp-dödö-döp”-Vorfall endet ohne Anklage

Die Staatsanwaltschaft Hannover untersuchte Vorwürfe gegen mehrere Personen, die bei einem Schützenfest in Kleinburgwedel angeblich die bekannte Parole zum Gigi D’Agostino-Hit gesungen hatten. Nun wurde entschieden, dass das Singen von “Deutschland den Deutschen” und “Ausländer raus” nicht strafbar ist, da diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit geschützt sind.

Die Entscheidung stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010. Damals entschied die 1. Kammer des Ersten Senats, dass die Parole „Ausländer raus“ nur dann die Menschenwürde verletzt, wenn zusätzliche, verschärfende Umstände vorliegen. Im aktuellen Fall kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass die Gesänge in diesem Fall nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Eine Sprecherin erklärte, dass das bloße Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern “noch keinen Angriff auf die Menschenwürde” darstelle. Für eine Strafverfolgung wären jedoch “eine gesteigerte Feindseligkeit oder eine schwerwiegende Form der Missachtung gegenüber einem Teil der Bevölkerung” notwendig.

Da diese verschärfenden Umstände fehlten und weder zu Hass aufgestachelt noch zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgerufen wurde, sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund für eine Anklage. Sie betonte, dass die Äußerungen “im Rahmen einer ausgelassenen Partystimmung” gefallen seien und daher unter den Schutz der Meinungsfreiheit in Deutschland fallen.

Ähnlich entschied auch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Fall eines Faschingsumzugs in Landsberg. Ebenso stellte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg die Ermittlungen gegen Personen ein, die ähnliche Parolen gesungen hatten, da diese Gesänge „nach ständiger und geltender Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt“ seien und keine Volksverhetzung im Sinne des Paragrafen 130 StGB darstellen, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.

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