Am Dienstag fand nach dreiwöchiger Pause der 4. Verhandlungstag im Dortmunder N.S. Heute-Prozess gegen Sascha Krolzig statt. Der heutige Verhandlungstag dauerte kaum länger als 30 Minuten und hatte eher die Funktion eines „Lückenfüller-Termins“, um über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel die gesetzliche Frist zwischen zwei Verhandlungstagen einhalten zu können.
von NS Heute
Dennoch gab es auch heute wieder einige positive Fortschritte zu vermelden: Die Anklagepunkte in Bezug auf eine angebliche Strafbarkeit im Sinne des Landespressegesetzes NRW wurden eingestellt, sodass es jetzt „nur“ noch um den § 86 StGB („Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“) und § 130 StGB („Volksverhetzung“) geht.
Krolzig hatte am 2. Verhandlungstag einen Beweisantrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gestellt, zum Beweis der Tatsache, dass ein inkriminierter Aufsatz in der Ausgabe #1 (März/April 2017) nicht „die Rassenlehre des nationalsozialistischen Systems“ verteidigt und daher kein Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB darstellt. Dieser Beweisantrag wurde zwar abgelehnt, doch das Gericht ließ erkennen, dass es in dem betreffenden Artikel keine Verteidigung der „nationalsozialistischen Rassenlehre“ sehe, sodass also ohnehin keine Strafbarkeit gegeben sein dürfte.
Mit Spannung wurde die Entscheidung über einen weiteren Beweisantrag erwartet, den Krolzigs Verteidiger Dr. Björn Clemens am vergangenen Prozesstag gestellt hatte. Zum Beweis der Tatsache, dass der „Bevölkerungsaustausch“ beziehungsweise der „Volkstod“ im Sinne eines stetigen Rückgangs der autochthonen deutschen Bevölkerung keine „Volksverhetzung“, sondern eine objektiv beweisbare Tatsache darstellt, sollte ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Dies wurde ebenfalls abgelehnt, da das Gericht die zu beweisende Tatsache in der Urteilsfindung als wahr unterstellen wird. Damit dürften auch alle Anklagepunkte vom Tisch sein, die eine angebliche Strafbarkeit wegen der Verwendung der Wörter „Bevölkerungsaustausch“ und „Volkstod“ behauptet haben.
Wirklich viel ist von den beiden, mit großem Brimborium zusammengeschusterten Anklageschriften mittlerweile nicht mehr übrig…
Die weiteren Verhandlungstermine:
- Dienstag, 10. Januar 2023, 14 Uhr (voraussichtlich wieder ein kurzer Prozesstag, wo es um die Behandlung weiterer Beweisanträge geht)
- Freitag, 20. Januar 2023, 10 Uhr (Plädoyers + Letztes Wort des Angeklagten)
- Freitag, 3. Februar 2023, 10 Uhr (Urteilsverkündung)
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